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Behandlung

Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen begrenzt

24.05.2011 11:58

Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen wird auf das Notwendige begrenzt

Blutzuckerteststreifen sind künftig nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie für Patientinnen und Patienten wirkliche Vorteile haben. Patientinnen und Patienten, die Insulin spritzen, sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 leiden.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2011 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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