Behandlung
Pressemiteilung: Qualität der DMPs bestimmt den Nutzen für Menschen mit Diabetes
28.09.2011 00:00
diabetesDE unterstreicht Notwendigkeit strukturierter Behandlungsprogramme
Berlin, 28.9.2011 Disease-Management-Programme (DMP) - strukturierte Behandlungsprogramme für chronische Erkrankte wurden im Dezember 2001 mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. 7 Mio. Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 und 1 können somit, neben einer Patienten-Schulung an einem langfristig angelegten Behandlungsprogramm teilnehmen, das regelmäßige Kontrolluntersuchungen anbietet. Trotzdem sei der Nutzen der DMPs noch nicht ausreichend evaluiert, war nun das Ergebnis eines Fachkongresses des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Berlin. diabetesDE weist zusammen mit dem Deutschen Diabetiker Bund und Berufsverbänden darauf hin, dass qualitätssicher angewendete DMPs für Menschen mit Diabetes einen hohen Nutzen in der Therapie haben können.
Laut BVA sind 3 509 066 Millionen Menschen in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 und 142 065 Menschen in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingetragen, das sind erst die Hälfte der Patienten in Deutschland. Die DMPs geben Sicherheit in der Beratung und Therapie der Patienten und könnten einen hohen gesundheitlichen und ökonomischen Nutzen haben. Die Zehn-Jahres- Bilanz des BVA gab darüber jedoch wenig Aufschluss. Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetztes (VStG) ist geplant, dass zukünftig die Richtlinienkompetenz und damit auch die Evaluation der DMPs auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergehen.
„Wir begrüßen die Intention einer besseren gesetzlichen Evaluation sehr, denn für uns Ärzte ist der Nutzen bereits offensichtlich: In DMPs eingeschriebene Menschen mit Diabetes leben länger, da durch die vorgeschriebene leitliniengerechte Behandlung gesundheitliche Komplikationen vermieden werden können. Auch ökonomisch macht das Sinn, denn nicht die Behandlungskosten wie Medikamente oder Blutzuckerteststreifen machen den Diabetes teuer, sondern die Behandlung von Folgeerkrankungen “, sagt Prof. Dr. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE.
Unterstützung erhält diabetesDE bei dem klaren Bekenntnis pro Evaluation der DMPs von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD), dem Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen (BVND), dem Bundesverband der Diabetologen in den Kliniken (BVDK) sowie dem Deutschen Diabetiker Bund (DDB).
„In DMPs eingeschriebene Patienten haben Anspruch auf die Teilnahme an einer strukturierten Schulung. Der VDBD konnte in seiner 2006/2007 durchgeführten Patientenbefragung nachweisen, dass hochwertige Schulung und Beratung durch qualifizierte Diabetesberater/innen und Diabetesassistenten/innen wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Therapie von Menschen mit Diabetes sind,“ sagt Elisabeth Schnellbächer, Vorstandsvorsitzende des VDBD.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Niedergelassenen Diabetologen (BVND) ist durch das DMP die Wahrnehmung für Folgeerkrankungen wie das „Diabetische Fußsyndrom“ viel stärker geworden.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Diabetologen in den Kliniken (BVDK) hat das DMP bislang nicht dazu geführt, dass Patienten, die stationär behandelt werden müssen, speziell in DMP Kliniken eingewiesen werden.
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diabetesDE
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diabetesDE ist eine gemeinnützige Organisation, die alle Menschen mit Diabetes und alle Berufsgruppen wie Ärzte, Diabetesberater und Forscher vereint, um sich für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen Diabetes einzusetzen. An oberster Stelle steht die Interessenvertretung für die Menschen, die von dieser Volkskrankheit betroffen sind, die sich in großem Tempo in vielen Ländern der Erde, so auch in Deutschland ausbreitet. Gegründet wurde diabetesDE von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).
Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen begrenzt
24.05.2011 11:58
Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen wird auf das Notwendige begrenzt
Blutzuckerteststreifen sind künftig nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie für Patientinnen und Patienten wirkliche Vorteile haben. Patientinnen und Patienten, die Insulin spritzen, sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 leiden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2011 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der DDB fordert: Keine Einsparungen bei Schulungen für chronisch kranke Patienten
23.06.2010 20:08
Pressemitteilung des Deutschen Diabetikerbundes e. V.
KASSEL, 22. Juni 2010 - Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers vom 20. Juni dieses Jahres plane die Bundesregierung die Abschaffung von Schulungen für chronisch kranke Patienten. Diese Schulungen sind in die Disease-Managment-Programme (DMP) integriert. Als strukturierte Behandlungsprogramme sind diese insbesondere für chronisch Kranke sehr wichtig, um ihren Diabetes selbst managen zu können. Damit können Folgekosten reduziert werden. Der DDB weist mit aller Entschiedenheit diese Streichungen zurück. Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des DDB, macht deutlich: „Die jeweilige Therapie des Diabetes ist ausgerichtet auf eine konkrete Lebenssituation. Nur so kann der Alltag mit der Krankheit bewältigt werden. Eine Schulung bildet hierfür das Fundament. Ohne ausreichende Informationen verpufft jede Therapie“.
Der DDB als Patientenvertretung stellt heraus, dass das Einsparprogramm der Bundesregierung längerfristig mit Sicherheit zu Kostensteigerungen führen wird. Fehlende Schulungen werden unweigerlich zu Folgeerkrankungen führen, weil der Patient vielfach seine Therapie nicht ausreichend beherrschen kann. Und dieses Desaster treibt die Kosten für die Sozialsysteme weiter in die Höhe. Möhler weiter: „Die vorhandenen Ressourcen unseres Gesundheitssystems liegen in den guten Behandlungsmöglichkeiten. Wenn diese dann von den Patienten nicht mehr beherrscht werden können, explodieren die Kosten.“
Der DDB fordert daher die ungeschmälerte Umsetzung der DMP’s.
Betroffene demonstrieren für eine gesicherte Versorgung
25.05.2010 21:13
Pressemitteilung des Deutschen Diabetikerbundes e. V.
KASSEL, 25. Mai 2010 – Mehrere hundert Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 haben mit Ihren Familien auf Initiative von diabetesDE und Deutscher Diabetiker Bund, unter Beteiligung weiterer Diabetesorganisationen, vor dem Bundesgesundheits-ministerium in Berlin demonstriert. Sie machten auf die Folgen aufmerksam, die mit der diskutierten Streichung der Erstattungsfähigkeit von kurz wirkenden Insulinanaloga entstehen. Im Bundesgesundheitsministerium wurde eine Petition mit 5000 Unterschriften übergeben, um eine negative Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu verhindern. „Die heutige Aktion zeigt den Zusammenhalt und den festen Entschluss der Betroffenen, energischen Widerstand gegen eine solche menschenverachtende Gesundheitspolitik zu leisten“, stellte der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Dieter Möhler, fest und appellierte: „Dafür müssen wir zusammenstehen. Die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung gefährden die Gesundheit der Schwächsten. Die Verantwortlichen hierfür müssen aus ihrer Anonymität gezerrt werden“.
Rund 25.000 Kinder und Jugendliche sind deutschlandweit von Diabetes Typ 1 betroffen. Die überwiegende Anzahl nutzt kurz wirkende Insulinanaloga, mit denen sie ihren Tagesablauf ebenso flexibel gestalten können wie Kinder ohne Diabetes. Mit kurz wirkenden Insulinanaloga können durch den schnelleren Wirkungsbeginn und einer kürzeren Wirkdauer Aktivitäten wie Sport spontaner wahrgenommen werden. Damit werden Kinder und Jugendliche mit Diabetes weniger der Gefahr ausgesetzt, stigmatisiert oder isoliert zu werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beabsichtigt, die Analoginsuline zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium, welches festlegt, welche Medikamente von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden und welche nicht.
Im Bundesgesundheitsministerium übergab eine Delegation unter Führung des Bundesvorsitzenden des Deutschen Diabetiker Bundes, Dieter Möhler, und des Vorstandsvorsitzenden von diabetesDE, Prof. Dr. Thomas Danne, eine Petition mit 5.000 Unterschriften gegen die Streichung der Erstattungsfähigkeit an den Pressesprecher des Ministeriums, Christian Lipicki. Dieter Möhler forderte nachdrücklich: „Geben Sie sich einen Ruck! Stoppen Sie das Verfahren! Was offenkundig ist, braucht keinen Nachweis durch Studien“.
Dieter Möhler fasst als Fazit zusammen: „Der Protest dauert fort. Wir leisten erbitterten Widerstand, wenn Lebensqualität aus fiskalischen Gründen zurückgedrängt wird“.
ARD 21:45: Streit um Analog-Insulin
10.05.2010 12:01
Für die heutige Sendung "Report Mainz", Montag 10.05.2010, hat die ARD einen Beitrag mit folgendem Thema vorgesehen:
"Streit um Analog-Insulin
Wie die Krankenkassen auf dem Rücken Diabetes-kranker Kinder sparen wollen"
Zum gleichen Thema Behandlung">lesen Sie bitte auch hier!
Keine kurz wirksamen Insulinanaloga mehr für Kinder?
01.05.2010 16:24
Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 müssen auch weiterhin kurz wirksame Insulinanaloga von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen. Dafür setzt sich diabetesDE mit einer Petition an den Deutschen Bundestag und einer Demonstration am 19. Mai in Berlin ein. Anlass ist ein Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der kurz wirksame Insulinanaloga nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen erstatten lassen möchte. diabetesDE und DDB kämpfen dafür, dass es dazu nicht kommt und Kinder und Jugendliche weiterhin diese wichtigen Medikamente erhalten.
- Machen Sie mit! Rufen Sie in Ihrem Umfeld auf!
- Bis zum 5.6. 2010 bestand die Möglichkeit, eine E-Petition an den Deutschen Bundestag zu unterzeichnen.
- Kommen Sie zur Demonstration am 19.5. um 15.00 Uhr in Berlin!
Treffpunkt: Reinhardtstr.12, Innenhof bei diabetesDE
Marsch zum Bundesgesundheitsministerium, Friedrichstr. 108
Wir brauchen Sie als Unterstützer in Berlin!
Meininger Erklärung - Stellungnahme des Bundesvorsitzenden
19.03.2010 01:00
Auf uns Patienten ist mittlerweile eine Flut von Ungerechtigkeiten hereingebrochen, die eindeutig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeht. Patientenrechte wurden beschnitten und selbst vor Gesundheitsgefährdungen nicht Halt gemacht. Unabhängig von dieser ethischverwerflichen Vorgehensweise postulieren die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses den angeblichen aktuellen Stand der Wissenschaft bzw. Medizin. Derartige unbedarfte Rückschlüsse müssen wir durchbrechen. Das können wir allerdings nur, wenn wir im Gemeinsamen Bundesausschuss weiterhin die entsprechenden Patientenvertreter entsenden können und die unabhängige Selbsthilfeorganisation innerhalb der Gesamtorganisation bleiben. Was wir tun können ist, in einer engen Zusammenarbeit mit allen Fachärzten, dann tatsächlich auf der Basis des Standes der Medizinwissenschaft, unsere Anträge zu erarbeiten. So gewinnen wir auch den Rückhalt der gesamten Ärzteschaft mit getragen.
Wir Patienten sind grundsätzlich bereit, Überlegungen zu Kosten-Nutzen-Faktoren von Arzneimitteln zu unterstützen. Allerdings lassen die regelwidrigen Sparzwänge der Verwaltungen und deren unsoziale Auswirkungen unseren Widerstand wachsen. Unsere Meinung wird immer erst dann eingeholt, wenn das Ergebnis bereits schon feststeht. Der Gesetzgeber verlangt, dass Lebensqualität und Zufriedenheit der Patienten bei den Entscheidungen mit berücksichtigt werden müssen. Das IQWiG selbst blendet diese Faktoren völlig aus, indem es lediglich auf Mortalität und Morbidität abzielt. Lebensqualität bedeutet aber auch, durch moderne Medikamente den Beruf weiter ausüben zu können und nicht dem Sozialstaat zur Last zu fallen. Der GBA übernimmt derzeit widerspruchslos alle IQWiG-Berichte, auch wenn diese unvollständig sind und nicht mit der geltenden Gesetzeslage in Einklang stehen.
Hier brauchen wir mehr Einfluss, was uns über eine gut aufgestellte Gesamtorganisation sicherlich auch besser gelingen wird. Wir müssen das Bundesgesundheitsministerium endlich dazu bewegen, sekundär-präventiv zu denken und auch die Lebensqualität der Diabetiker bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Eine Beratung unsererseits hilft, Fehler zu vermeiden. Dies dient der allgemeinen Patientensicherheit.
Zur Erfüllung dieser neuen, großen Herausforderungen brauchen wir in der Selbsthilfe personelle Ressourcen, Fachkenntnisse und eine professionelle Vorgehensweise. Sie, liebe Leser, sind dazu aufgerufen, diese Professionalisierung mit zu tragen bzw. diese zu gewährleisten. Werden Sie als Patient oder Betroffener Mitglied im DDB, der sie in der entsprechenden Kammer der Gesamtorganisation diabetesDE vertritt.
Engagieren Sie sich im Deutschen Diabetiker Bund! Helfen Sie mit, dass die Gesamtorganisation diabetesDE künftig über mehr "Schlagkraft" verfügt!
Der Bundesvorstand des DDB wird alles Erdenkliche dafür tun, damit die Patienten im Zuge der Kosteneinsparungen nicht zu bloßen Objekten staatlichen Handelns werden. Es muss klar sein, dass unser Gesundheitssystem solidarisch aufgebaut ist! Dies verlangt von den Entscheidungsträger im GBA, ethisch und verantwortlich zu handeln. Hier gibt es für uns alle viel zu tun!
Die Original-Pressemeldung finden Sie auf der Hompage des Bundesverbands
Als PDF-Datei können Sie hier den Wortlaut der Meninger Erklärung nachlesen.
Blutzucker-Selbstbestimmung bei Diabetes mellitus Typ 2
19.03.2010 01:00
Dieter Möhler machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass für eine Nutzenbewertung für die Verwendung von Blutzuckerteststreifen überhaupt keine Methoden zur Verfügung stünden. Eine realistische Bewertung kann nur ähnlich gehandhabt werden wie Darstellung des Nutzens von Medikamenten. Die Verordnungsmöglichkeit von Blutzuckerteststreifen wirkt sich zwar nicht unmittelbar auf die Gesundheitssituation des Patienten aus. Unterbleibt diese allerdings, ist den Patienten eine eigene Intervention zur Korrektur einer unbefriedigenden Blutzuckersituation nicht möglich. Die Unterzuckerungsgefahr wird verschärft.
"Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss an das IQWiG erteilte Auftrag für ein Gutachten geht am Sachverhalt vorbei. Hier hätte besser nach einem Nutzen in Bezug auf die den Patienten durch die Verordnung von Blutzuckerteststreifen eröffnete Interventionsmöglichkeit untersucht werden müssen. Deshalb brauchen wir einen neu formulierten Auftrag an das IQWiG", so der Rechtsanwalt.
Der Deutsche Diabetiker Bund weist darauf hin, dass insbesondere vor Fahrtantritt eine Blutzuckerselbstbestimmung notwendig ist, denn Medikamente können Unterzuckerungen auslösen. Das Unterlassen einer Blutzuckerbestimmung könnte Zweifel an der Eignung als Kraftfahrer im Straßenverkehr aufkommen lassen. Und genau das ist für den Patienten nicht hinnehmbar. Durch die Selbstbestimmung des Blutzuckerspiegels werden entsprechende Risiken beherrscht und vielfach den Patienten erst Berufsmöglichkeiten wie das Bedienen gefährlicher Maschinen erst ermöglicht. Fiele diese Möglichkeit weg, kommt es zu einer Belastung anderer Sozialversicherungssysteme. "Diese Vorgehensweise des IQWiG ist unethisch", so Dieter Möhler abschließend.
Deutscher Diabetiker Bund e. V. Goethestr. 27 34119 Kassel
Quelle: Deutsche Diabetiker Bund Bundesverband
„Zucker im Blut – Recht im Leben“
02.02.2010 01:00
Rechtsberatungsnetz ist gestartet
Pressemitteilung des Deutschen Diabetikerbundes e. V.
Kassel - 13.10.2009: Im Alltag wird es für Diabetiker immer schwieriger, die zunehmenden juristischen Komplikationen zu durchschauen und die eigenen Patientenrechte durchzusetzen. Diesem Umstand etwas entgegenzusetzen hat sich der Deutsche Diabetiker Bund zur Aufgabe gestellt. Ein Netzwerk aus kompetenten Juristen soll die rechtliche Betreuung der im DDB organisierten Diabetiker übernehmen.
Diesem Netzwerk gehören die folgende Rechtsanwälte an: (Im Foto von links nach rechts) Hartmut Steinbeck (Bremen; Schwerpunkte: Zivilrecht, Versicherungsrecht; außerdem Vorsitzender des Landesverbandes Bremen), Dieter Möhler (Meiningen; Bundesvorsitzender), Andreas Schröder (Meiningen; Schwerpunkt Sozialrecht), Markus Horstmann (Hannover; Schwerpunkte Medizinrecht, Sozialrecht) und Dr. Stephan Schmanns (Hamburg; Schwerpunkt u. a. Medizinrecht). Auf dem Bild fehlen: Steffen Graf (Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte Verkehrs-, Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht im Zusammenhang mit Diabetes; Vorstandsmitglied im Landesverband Baden-Württemberg). Weitere Anwälte u. a. eine Anwältin mit Migrationshintergrund prüfen zurzeit. die Bereitschaft zur Mitarbeit.
Diese genannten Rechtsanwälte übernehmen eine anfängliche juristische Beratung der Patienten – kostenfrei für Mitglieder im Deutschen Diabetiker Bund. Sie geben Hilfe und Unterstützung beispielsweise beim Ausfüllen von diversen Anträgen, Erstellen bei Bedarf Gutachten oder helfen bei den Schulungen und Fortbildungen der Diabetiker-Lotzen. Auch möchte man sich innerhalb des Netzwerkes spezialisieren, um so die fachliche juristische aber auch medizinisch wissenschaftliche Kompetenz zu erhöhen. Es sei künftig durchaus denkbar, den Mitarbeitern der lokalen Arbeitsagenturen entsprechende Fortbildungsseminare anzubieten, welche sich mit den sozial-medizinischen Möglichkeiten in der Bundesrepublik beschäftigen.
Das Rechtsberatungsnetz "Zucker im Blut – Recht im Leben" ist ab sofort direkt über den Bundesverband in Kassel aber auch über die jeweiligen Landesverbände erreichbar.
Erhöhtes Schlaganfall-Risiko
02.02.2010 01:00
Dies liegt nicht nur an erhöhten Blutzuckerwerten, die langfristig die Blutgefäße schädigen können. Auch der Bluthochdruck, die Blutfettwerte und der Lebensstil spielen eine Rolle: Besonders riskant ist die Kombination von hohen Langzeit-Blutzuckerwerten - ein HbA1c-Wert über acht Prozent - und ein oberer Blutdruck-Wert von 150 mm Hg und mehr. Diese Diabetiker haben ein fast 13-fach erhöhtes Schlaganfall-Risiko.
Eine Diabetes-Therapie, die nur den Blutzucker senkt, kann deshalb nicht die Folgekrankheiten an den Blutgefäßen verhindern. "Selbst ideale Werte senken das Schlaganfallrisiko nicht, wenn die begleitenden Risikofaktoren nicht behoben werden", betont PD Dr. med. Rainer Lundershausen, Pressesprecher der DDG. Weitere Maßnahmen müssen deshalb die Senkung des Blutdrucks und die Normalisierung der Blutfettwerte sein: Wird beispielsweise der obere Blutdruck-Wert um 10 mm Hg gesenkt, könnte dies das Schlaganfall-Risiko um 40 Prozent mindern. Ziel ist ein Blutdruck in Ruhe, der nicht höher als 130 zu 80 mm Hg ist.
Außerdem erhöhen unterschiedliche Faktoren des Lebensstils das Risiko für Diabetiker, einen Schlaganfall zu erleiden. Dazu gehören unter anderem Rauchen, Alkohol, starkes Übergewicht, Stress und wenig Bewegung. Liegen mehrere dieser Risikofaktoren bei Diabetikern vor, können Änderungen des Lebensstils nicht nur ihre Lebenszeit, sondern auch ihre Lebensqualität deutlich steigern: Schlaganfall ist weltweit nicht nur die zweithäufigste Todesursache, sondern auch die häufigste Ursache für dauerhafte Behinderung.
"Eine Diabetes-Therapie, die die vielfältigen Schlaganfall-Risiken mit berücksichtigt, ist eine Herausforderung für Ärzte und Patienten", meint Lundershausen. Um Betroffene dabei zu unterstützen, bietet die Gesamtorganisation diabetesDE auf ihrer Internetseite http://www.diabetesde.org viele Informationen rund um Diabetes, Ernährung und Bewegung für Diabetiker an.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft (idw)
dort finden Sie diese Pressemeldung unter http://idw-online.de/pages/de/news353548

